Gutscheine verbuchen - wie programmiere ich meine Kasse dafür?
Gutscheine in der Registrierkasse verbuchen - Wie programmiere ich meine Kasse dafür?
Gutscheinprogrammierung anhand der Registrierkasse SAM4S NR510
Gutscheinprogrammierung anhand der Registrierkasse SAM4S NR510
Unsere Kunden verbuchen Gutscheine in der Registrierkasse auf 2 unterschiedliche Arten:
1. Der Betrag ist keinem Artikel zugeordnet: z.Bsp. "Gutschein über 20.-EUR"
Wenn der Gutscheinbetrag keinem Artikel zugeordnet ist, kann er als Tausch des Zahlungsmittels angesehen werden und die Mehrwertsteuer wird erst beim Einlösen des Gutscheins fällig, d.h. beim Kauf der Ware. Der Gutschein kann ohne Mwst. verkauft bzw. getauscht werden. In der Kasse legen Sie dazu einen Artikel an, den Sie "Gutschein" benennen und weisen keine Mwst zu. Zusätzlich können Sie eine Zahlungsart "Gutschein Einlösung" anlegen (in der Kasse häufig als Taste Kredit 1 und Kredit 2 zu finden, diese benennen Sie um in Gutschein Einlösung). Wenn der Kunde später kommt, verkaufen Sie wie gewohnt die Artikel mit Mwst. und buchen den Betrag über die Zahlungsart "Gutschein Einlösung" ab, einen evtl. zu zahlenden Restbetrag buchen Sie über die BAR Taste.
2. Der Betrag ist einem Artikel zugeordnet: zBsp. "Gutschein über ein PRODUKT im Wert von 20.-EUR"
Wenn der Gutscheinbetrag einem Artikel zugeordnet ist, kann der Gutschein direkt mit 19% Mwst verkauft werden (auch dann wenn später Ware mit 7% verkauft wird). Dazu legen Sie in der Kasse einen Artikel an als "Gutschein 19%" (mit 19% Mwst als offene Preiseingabe) und zusätzlich einen Artikel "Gutschein Einlösung" (mit 19% und offene Preiseingabe als Minusbetrag). Sie verkaufen den Gutschein und führen die 19% Mwst ab. Kommt der Kunde später und bezahlt mit dem Gutschein, dann ziehen Sie diesen mit dem Minus-Artikel Gutschein Einlösung 19% vor dem Abschluss ab. Erst dann buchen Sie den Verkauf über die Zahlungsart z.Bsp. BAR.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerrechtlichen oder juristische Beratung anbieten können. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Steuerberater oder Juristen damit Sie sich absichern.
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