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Das Ende des Z-Bons?: Neue Prüftechnik für Kassensysteme ab 2012!

Bereiten Sie sich auf 2012 vor! Die Finanzbehörden binden teilweise schon heute, spätestens jedoch ab 2012 elektronische Kassensysteme in ihre Prüfungen mit ein (das Schreiben des Bundesministerium für Finanzen lesen Sie hier). Dabei werden nur Kassensysteme akzeptiert die im Nachgang nicht manipulierbar sind und bei der eine lückenlose Buchführung gewährleistet ist. Dies schliesst ebenso ein, dass z.Bsp. der Gastronom die jeweiligen Speisekarten und der Einzelhändler eine Artikelliste des Steuerzeitraumes und die X und Z Bons sowie die Privantentnahmen und - einlagen lückenlos nachweisen kann.

Dem Selbständigen der diese Anforderungen nicht erfüllen kann, drohen erhebliche Nachzahlungen durch Gewinnfeststellungs- und geänderte Gewerbesteuermessbescheide sowie erhöhte Einkommenssteuernach- und vorauszahlungen.

Die wichtigsten Tipps auf einen Blick:

  • Alle X und Z Bons aufheben, auch von z.B Ruhetagen!
  • Speisekarte und/oder Artikel-Preisliste des Steuerzeitraumes aufheben
  • Dokumentieren Sie jede Änderung von Artikeln, Preisen, WG und Bedienern u.w.
  • Führen Sie ein Kassenbuch und zählen Sie auch "jeden Cent"!
  • Der Soll-Bestand Kassenbuch muss mit dem Ist-Bestand Kasse übereinstimmen
  • Bank Ein- und Auszahlungen sind im Kassenbuch festzuhalten
  • Privatentnahmen sind ebenfalls im Kassenbuch zu führen
  • Bei Privateinlagen besonders wichtig, woher kommt die Einlage

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